Wir vertreten die Interessen der elektro- und informationstechnischen Betriebe gegenüber Politik und Öffentlichkeit und setzen uns konsequent für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen am Standort Schleswig-Holstein ein.
Mit Nachdruck und Augenmaß verhandeln
Wir engagieren uns für Flexibilität und für wirtschaftlich tragfähige Tarifverträge.
Fundiert beraten
Wir bieten unseren Mitgliedern fundierten Rat zu Fragen der Elektrobranche und unterstützen sie darin, im harten Wettbewerb der sich verändernden Märkte zu gewinnen.
Innovation und Qualität
Wir transportieren das Innovations- und Qualitätsimage unserer Mitgliedsunternehmen mit vielfältigen kommunikativen Maßnahmen in den nationalen Markt.
Kontakte knüpfen.
Über 800 Elektrohandwerksbetriebe mit ihren Führungs- und Fachkräften bilden ein einzigartiges Netzwerk für Know-how, lohnende Kontakte und neue Kooperation.
Fit für die Zukunft machen.
Das Kompetenz- und Qualifizierungsprogramm unserer Partner beantwortet in hochklassigen Seminaren und Workshops die aktuellsten und dringlichsten Praxis-, Trend- und Zukunftsfragen der Branche.
Standards setzen.
Wir bündeln und kommunizieren die aktuellen Standards und Normen der Elektrobranche und verankern sie in den Unternehmen mit Gütesiegeln und Zertifizierungen, Beratungen und Seminaren.
Berufsbilder gestalten.
Im Dialog mit Praxisexperten schreibt der Landesinnungsverband die Berufsbilder unserer Branche fort und gibt Orientierung für die Elektroprofis von morgen.
Engagiert vertreten.
Wir vertreten die Interessen unserer Schleswig-Holsteinischen Mitgliedsunternehmen auf Bundesebene engagiert, transparent und konsequent.
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Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklung rund um das Coronavirus sehr genau und haben entsprechende Vorkehrungen getroffen, um unseren Geschäftsbetrieb auch in dieser besonderen Situation - leicht eingeschränkt - aufrecht erhalten und die Funktionsfähigkeit des Landesinnungsverband für Sie gewährleisten zu können.
Wollen Sie die Zeit um den Jahreswechsel nutzen, um Ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen? Welche Belege, Quittungen und Rechnungen Sie aufbewahren sollten – und welche Sie Anfang 2021 vernichten dürfen.
Am 9. November 2020 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetztes (BattG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt weitestgehend am 1. Januar 2021 in Kraft. Das BattG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Deutschland. Es beruht auf der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG. Bislang bilden den gesetzlichen Rahmen in Deutschland das BattG und die Batteriegesetz-Durchführungsverordnung (BattGDV), die formalen Aspekte der Anzeige der Marktteilnahme beinhaltet. Letztere wird durch das neue BattG abgelöst, wodurch ab dem obigen Zeitpunkt des Inkrafttretens nur noch das neue BattG den Rechtsrahmen bildet.
Das allgemein verbindliche Mindesentgelt ab 1. Januar 2021 beträgt 12,40 Euro. Es gilt für alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausüben. Eine Einschränkung auf Tätigkeiten außerhalb des Betriebes besteht nicht.
Vom persönlichen Anwendungsbereich ausgenommen sind Auszubildende nach § 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz und Personen, die unter § 22 Mindestlohngesetz fallen.
Draußen wird es immer ungemütlicher und auch Corona-bedingt ist zurzeit eher zuhause bleiben angesagt. Da kommt das virtuelle E-Haus der Elektrohandwerke gerade zur rechten Zeit. Denn mit der digitalisierten Version seines beliebten E-Hauses lädt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) jetzt dazu ein, sich ganz bequem online über die Vorteile smarten Wohnens zu informieren.