Landesinnungsverband
der Elektro- und Informationstechnik
Schleswig-Holstein

Nutzen der Innung

Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftliche nahestehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten. Für jedes Handwerk kann in dem gleichen Bezirk nur eine Handwerksinnung gebildet werden; sie ist allein berechtigt, die Bezeichnung Innung in Verbindung mit dem Handwerk zu führen, für das sie errichtet ist.

13 gute Gründe:

   1. Aus Lehrlingen werden Fachleute
   2. Lehrwerkstätten ergänzen Betriebsausbildung
   3. Geprüft und für gut befunden
   4. Fachinformation in Wort, Schrift und Bild
   5. Guter Rat ist gar nicht teuer
   6. Dem Schwarzarbeiter keine Chance
   7. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen
   8. Und wenn es um Lohnerhöhung und Urlaubsverlängerung geht
   9. Buchführung und Mahnwesen
  10. Gemeinsam einkaufen - gemeinsam verkaufen
  11. Handwerkspolitik vor Ort
  12. Klappern gehört zum Handwerk
  13. Feste feiern, wie sie fallen

 

1. Aus Lehrlingen werden Fachleute

Der Leistungsstand der Handwerkswirtschaft hängt ganz wesentlich davon ab, dass fachliches Wissen und berufliches Können ständig den neuesten Anforderungen angepaßt werden. In kaum einem anderen Wirtschaftsbereich wie im Handwerk werden betrieblicher Erfolg und wirtschaftliches Wachstum durch die Qualität des Nachwuchses mitbestimmt. In allen handwerklichen Organisationen, und zumal an der Basis bei der Innung, ist die Betreuung der Lehrlinge deshalb eine Hauptaufgabe.

 

Die Innung trifft im Einklang mit der Handwerkskammer die für eine fachgerechte Ausbildung notwendigen Regelungen. Diese sind auch für Nichtinnungsmitgliedsbetriebe des betreffenden Handwerks verbindlich. Dabei wirkt der Gesellenausschuss als Organ der in den Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit nützlichen Anregungen mit. Im ständigen Kontakt mit der Schulbehörde und der Berufsschule stellt die Innung sicher, dass betriebliche, überbetriebliche und schulische Ausbildung aufeinander abgestimmt werden und einander bestmöglich ergänzen. Vor Ort hält der Lehrlingswart der Innung den Kontakt zu den Betrieben, zur Berufsschule und zur Handwerkskammer. Zum Beispiel schaltet er sich bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrling und Betrieb vermittelnd ein. Letzte Instanz in solchen Fällen ist bei der Innung der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten, wo unter Mitwirkung eines Gesellenvertreters die einander entgegengesetzten Standpunkte zurechtgerückt und in den meisten Fällen eine gütliche Einigung erzielt wird.

 

Überwachung der Berufsausbildung und Betreuung des Lehrlingswesens - eine Aufgabe der Innung, die immer größere Bedeutung gewinnt.

 

2. Lehrwerkstätten ergänzen Betriebsausbildung

Immer mehr Innungen tun etwas Zusätzliches für die Lehrlingsausbildung und sorgen für eine zweckmäßige Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Sie ziehen Lehrlinge zu Pflichtkursen in Lehrwerkstätten zusammen. Einführungslehrgänge dienen dazu, die betriebliche Grundausbildung zu rationalisieren und den Betrieben das Vermitteln der Grundlagen zu erleichtern. Lehrgänge zur Anpassung an die technische und wirtschaftliche Entwicklung sorgen dafür, dass alle Lehrlinge mit neuen Materialien und technischen Verfahren vertraut werden. Ergänzungslehrgänge vermitteln spezielle Kenntnisse und stellen sicher, dass die Ausbildung das gesamte Berufsbild abdeckt.

 

Eine große Zahl von Innungen hat sich nicht zuletzt finanziell kräftig ins Zeug gelegt und eigene Ausbildungszentren und Lehrwerkstätten errichtet. Andere haben solche Einrichtungen über ihren Landes- oder Bundesinnungsverband oder in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen oder Handwerkskammern errichtet. Wieder anderen stellen die Handwerkskammern und Werkstätten und Schulungsräume in ihren Gewerbeförderungsanstalten für die überbetriebliche Unterweisung zur Verfügung. Eigene Ausbildungskräfte der Innung, Meister, Fachlehrer oder Ingenieure, sorgen dafür, dass die anspruchsvollen Programme beim Nachwuchs ankommen.

 

Seit längerem unterstützt auch der Staat diese vielfältigen Initiativen zur Ergänzung der betrieblichen Lehre und gewährt Zuschüsse zu den mehrwöchigen Grund- und Anpassungslehrgängen. Die Innung betreibt zusätzliche Lehrlingsunterweisungen in überbetrieblichen Lehrlingswerkstätten, damit Handwerksarbeit auch in Zukunft ihr hohes Niveau behält.

 

3. Geprüft und für gut befunden

Eine wichtige Aufgabe der Innung ist es, die Zwischen- und Gesellenprüfung der Lehrlinge abzunehmen. Hierzu wird die Innung durch die Handwerkskammer ermächtigt, Sie hat dann auch die Lehrlinge der Nichtinnungsmitglieder aus ihrem Handwerk zu prüfen.

 

Die Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen bieten die Gewähr für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen nach strengen Maßstäben. Viele tausend Meister, Gesellen und Berufsschullehrer leisten so gemeinsam ihren Dienst am beruflichen Werdegang der Handwerksjugend.

 

Mit den Zwischenprüfungen wird im Laufe der Ausbildung festgestellt, ob die jungen Leute den ihnen angemessenen Stand erreicht haben. Unbefriedigende Ergebnisse sind Anlaß für Korrekturen oder notfalls ernsthafte Konsequenzen. Mit den Gesellenprüfungen wird ermittelt, ob die jungen Leute sich während der Lehre ein angemessenes, handwerkliches Können sowie die notwendigen theoretischen Kenntnisse für eine erfolgversprechende Tätigkeit in ihrem Beruf angeeignet haben. Auf diese Weise wird erreicht, dass als Fachkräfte des Handwerks nur diejenigen aus den Gesellenprüfungen hervorgehen, die tatsächlich in der Lage sind, als Nachwuchskräfte im Handwerk, in anderen Wirtschaftsbereichen oder auch im öffentlichen Dienst gegenüber den vielfältigen Anforderungen der beruflichen Praxis ihren Mann zu stehen.

 

Überwachung der Berufsausbildung und Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen - eine Innungsaufgabe die hohe Verantwortungsbereitschaft verlangt.

 

4. Fachinformation in Wort, Schrift und Bild

Wirtschaft, Recht und Technik verändern sich laufend - immer schneller. Wer sich als Handwerksmeister behaupten will, braucht gezielte, für ihn wichtige Informationen. Wenn jedes Jahr neue Maschinen auftauchen, neue Geräte, neue Werkstoffe, neue Arbeitsverfahren, wie soll man noch die Übersicht behalten? Wenn die Zahl der Gesetze und Verordnungen ständig steigt, die wirtschaftlichen Gegebenheiten in Einkauf, Produktion, Absatz und Verwaltung sich laufend ändern, dann ist der Handwerksmeister allein schlicht überfordert.

 

Hier ist die Innung in Verbindung mit ihrem Landes- und Bundesverband ständiger Informationsmittler: Neben Kursen und Vorträgen in Kammern und Gewerbeförderungsanstalten bildet die Innungsversammlung den gegebenen Ort für eine laufende fachliche Unterrichtung über Veränderungen in Wirtschaft, Recht und Technik. Aber auch schriftlich sorgt die Innung für Informationen. In Innungsrundschreiben oder regelmäßig erscheinenden Fachzeitschriften werden die Mitglieder auf dem Laufenden gehalten. Broschüren und Spezialkomplexe runden das Innungsangebot ab.

 

Gezielte Information - eine wichtige Aufgabe der Innung ein Pluspunkt für ihre Mitglieder.

 

5. Guter Rat ist gar nicht teuer

Neben der allgemeinen Information bietet die Innung individuelle Beratung bei technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen. Wer sich über neue Werkstoffe und Verarbeitungsverfahren erkundigen will, wer seine Betriebsräume verändert oder erweitert und sich maschinell neu ausrüstet oder wer z.B. in Modefragen beraten werden möchte, wendet sich zunächst an seine Innung.

 

Auch wenn etwas um Bezugsquellen, um die Berücksichtigung neuer Kostenfaktoren in der Kalkulation, um Fragen der Unternehmensnachfrage oder Partnerschaft oder um Differenzen mit Bau-, Gewerbeaufsichts- oder Straßenverkehrsämtern geht, kann die Innung aus ihrer besseren Kenntnis und Erfahrung aus gleichgelagerten Fällen nützliche Hinweise und Ratschläge geben und vermittelnd einspringen.

 

Besonders auf rechtlichem Gebiet, z.B. im Mietrecht, im Tarifvertrags- und Arbeitsrecht, im Recht der Berufsausbildung oder bei allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es wohltuend, in der Innung jemanden zu haben, der einem in Zweifelsfällen die richtige Anwendung erklärt und einen so vor vermeidbarem Schaden bewahrt.

 

Die Geschäftsstelle der Innung oder der Kreishandwerkschaft - alt "Rathaus des Handwerks" für den aufgeschlossenen und zielstrebigen Handwerker unentbehrlich.

 

6. Dem Schwarzarbeiter keine Chance

Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Beruhigung gilt es alles zu tun, um dem Mangel an Aufträgen und der Entlassung von Fachkräften vorzubeugen. Wer schwarz arbeitet, d.h. ein Handwerk ausübt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, nimmt den zugelassenen Betrieben Aufträge weg und gefährdet Arbeitsplätze. Außerdem kommt es dem Schwarzarbeiter in der Regel mehr auf schnelles Geld als auf gute Arbeit an. Gewährleistungsansprüche sind gegen ihn nicht durchsetzbar. Sein Pfusch schädigt den Ruf des gesamten Handwerks. Die Innung hat also gute Gründe mit gezielten Abwehrmaßnahmen an der Basis dem Übel zu Leibe zu rücken. Sie geht Kundenbeschwerden oder Hinweisen aus dem Mitgliedskreis nach, ermittelt die ausführenden Betriebe und deren Qualifikation, sichert Beweise und leitet das aufbereitete Belastungsmaterial an die staatlichen Ordnungsämter weiter. Von dort aus können Bußen, Zwangsgelder und Betriebsschließungen verfügt werden.

 

Wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit - ein gutes Mittel der Innung, um die Arbeitsplätze in ihren Mitgliedsbetrieben zu sichern.

 

7. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen

Was für die Rechtsberatung gesagt wurde, gilt um so mehr für die Vertretung vor Gerichten. Das beste Recht nützt nichts, wenn es vom Laien nicht an dem ihm ungewohnten Ort mit den richtigen Mitteln geltend gemacht wird, zumal dann, wenn man wie der Arbeitgeber keinen leichten Stand vor den Arbeitsgerichten hat. Dann ist es gut, wenn der Arbeitsrechtsspezialist der Innung oder Kreishandwerkerschaft einem ohne zusätzliche Kosten die Arbeit abnimmt und einem die Zeit für wichtigere Aufgaben im Betrieb freihält. Er bewahrt den Handwerker vor aussichtslosen Prozessen, verfaßt die vorbereitenden Schriftsätze und tritt in der Verhandlung auf, ganz so, wie es sonst ein dem Handwerker in der Regel wenig bekannter Rechtsanwalt gegen Bezahlung tun würde.

 

Nur ganz wenige Handwerker sind dank einer besonderen persönlichen Neigung in der Lage, sich neben ihrem Betrieb in arbeits- und tarifrechtlichen Dingen so auf dem Laufenden zu halten, dass sie ihre Prozesse selbst erfolgreich führen könnten. Im Normalfall sollte der Handwerker dieses ihm weniger vertraute Gebiet dem Fachmann überlassen.

 

Zuverlässiger Rat und erfahrene Prozeßvertretung in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten - eine Dienstleistung der Innung, die den Handwerker von unerfreulichen zeitlichen und seelischen Belastungen freihält.

 

8. Und wenn es um Lohnerhöhung und Urlaubsverlängerung geht

Lohn, Urlaubsgeld und tarifliche Sondervergütungen wie vermögenswirksame Leistungen oder Weihnachtsgeld sind hauptsächliche Kostenfaktoren im Handwerksbetrieb. Von ihrer Entwicklung hängt es weitgehend ab, ob die Betriebe sich am Markt behaupten und ihre Arbeitskräfte halten können.

 

In den alljährlichen Tarifverhandlungen zwischen den Tarifexperten der Innung oder ihrem Landes- oder Bundesinnungsverband mit der Gewerkschaft werden deshalb wichtige Daten gesetzt. Dabei sind Erhöhungen bei Löhnen und Gehältern noch verhältnismäßig leicht überschaubar. Um aber auch die kostenmäßigen Auswirkungen von Zugeständnissen bei den Nebenleistungen wie Urlaub, Vermögensbildung und Sonderzuwendungen zutreffend beurteilen zu können, bedarf es schon des besonderen Sachverstands.

 

Für den Betrieb ist es wichtig, über alle neuen Tarifabschlüsse auf dem Laufenden gehalten zu werden. Wer Mitglied der Innung ist, erhält unverzüglich die neuen Tarifverträge. So hat er jederzeit für Zweifelsfälle den verläßlichen Text parat und geht unerfreulichen Störungen des Betriebsfriedens aus dem Wege.

 

Mitwirkung beim Abschluss neuer Tarifverträge - eine verantwortungsvolle Aufgabe der Innung mit weitreichenden Folgen für die Betriebe.

 

9. Buchführung und Mahnwesen

Mit betriebswirtschaftlicher Aufklärung und Beratung ihrer Mitglieder begnügen sich zahlreiche Innungen nicht allein. Vielmehr betreiben sie selbst oder unterhalten ein Vertragsverhältnis zu einer Buchstelle. Vor allem für kleinere Betriebe sind diese Buchstellen eine große Hilfe. Wie ihr Name sagt, werden dort die Geschäftsbücher des Handwerks geführt. So wird er von dieser oft zeitraubenden Arbeit entlastet und kann seine Kraft auf wirtschaftliche Entscheidungen konzentrieren. Die "Buchhaltungsprofis" der Buchstelle machen seinen Jahresabschluss und stellen die Bilanz auf. Auch die Lohnbuchhaltung mitsamt Abführung der Sozialbeiträge wird von der Buchstelle erledigt.

 

Und noch bei einem weiteren leidigen Problem gibt manche Innung Hilfestellung: Beim Eintreiben der Außenstände. Handwerksbetrieben mit größerer Privatkundschaft ginge es häufig besser, wenn ihre Außenstände zügig hereinkämen. Das aber ist oft nicht der Fall: Trotzdem zögern viele Betriebe mit prompten Mahnungen oder resolutem Eintreiben. Man möchte den Kunden nicht verärgern, ist auch Anschlussaufträge angewiesen.

 

Hier helfen Inkassostellen, die bei zahlreichen Kreishandwerkerschaften für die Mitglieder ihrer Innung tätig sind. Die Inkassostelle schickt die Mahnungen an säumige Zahler und führt den erforderlichen Schriftverkehr. Der Name der Innung bzw, der Kreishandwerkerschaft schreckt dabei weniger ab, es tritt ja die ordentliche Berufsvertretung auf - eben die Innung.

 

Buch- und Inkassostelle der Innung - nützliche Einrichtungen organisierter Selbsthilfe zur Arbeitsentlastung für den Handwerksmeister.

 

10. Gemeinsam einkaufen - gemeinsam verkaufen

Das Genossenschaftswesen spielt im Handwerk als einem mittelständischen Bereich eine besondere Rolle. Die Unterstützung dieses wirtschaftlichen Selbsthilfedankes gehört zu den Aufgaben der Innung. Einkaufsgenossenschaften beispielsweise gibt es im Handwerk bereits seit Generationen. Auch die früher stärker vertretenen Liefergenossenschaften haben in bestimmten Handwerkszweigen noch immer große Bedeutung. Mancher Auftrag für den öffentlichen Bedarf ist im Laufe der Jahre an solche Zusammenschlüsse ergangen. Auch im Grenzland-Handwerk spielt die Liefergenossenschaft eine bedeutende Rolle.

 

Die handwerklichen Einkaufsgenossenschaften sind durch ihre Zentralen längst zu universellen Beschaffungsstellen geworden, die außer Roh- und Hilfsstoffen ein reichhaltiges Sortiment an Arbeitsgerät, Werkzeugen, Maschinen, Landeseinrichtungen, Werbemitteln und vieles mehr für ihre Mitglieder führen. Nicht wenige Genossenschaften verhelfen so auch zu einem modernen Marketing auf dem Gebiet des handwerklichen Fachhandels.

 

Förderung des Genossenschaftswesens im Handwerk - eine Aufgabe der Innung, von der jedes einzelne Mitglied profitiert.

 

11. Handwerkspolitik vor Ort

In allen Stadt- und Landkreisen sind die Innungen - als freigebildete Zusammenschlüsse selbständiger Handwerker - dazu berufen, handwerkliche Interessenpoltik vor Ort zu betreiben. Als fachliche Organisationen bringen sie ihren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein und vertreten die Belange ihres Berufes.

 

Das wechselseitige Verhältnis zwischen organisierter Handwerkerschaft und kommunaler Selbstverwaltung, zwischen Handwerkspolitik und Gemeindepoltik ist ein selbstverständlicher Zusammenhang. Bildet doch das Handwerk ein beachtliches, mitunter führendes Glied im lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehen. Es ist ein wichtiger Produzent von individuellen Gütern und Dienstleistungen für den Bedarf der Gemeindebürger und der übrigen lokalen Wirtschaft. Es stellt viele Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung.

 

Einer wohlberatenen Gemeindevertretung und -verwaltung sollte daher viel gelegen sein an einem gebührenden Platz und an einer guten Entwicklung des ansässigen Handwerks. So spielen die kommunalpolitischen Aktivitäten der Innungen und Kreishandwerkerschaften in der kommunalen Wirtschaftsförderung eine wichtige Rolle. Zahlreiche Städte nämlich und auch manche Landkreise bevorzugen die Großunternehmen.

 

Eine veränderte Wirtschaftslage aber zwingt auch die inzwischen zum Umdenken. Das Handwerk ist wieder "in" und hat vermehrte Aussichten auf besseres Gehör. Dieses gilt auch für die Beteiligung an Aufträgen der "öffentlichen Hand". Die Innung setzt sich für ausreichende Berücksichtigung der von ihr vertretenen Handwerksbetriebe ein. Laut Handwerksordnung soll sie vor allem die Vergabestellen beraten, und zwar möglichst schon bei der Abfassung der Ausschreibungen für öffentliche Aufträge.

 

In Landkreise und Gemeinden verschafft sich nur eine starke Handwerksorganisation Gehör - die Förderung der Handwerkswirtschaft zu vertreten ist ein gutes Stück Innungsarbeit.

 

12. Klappern gehört zum Handwerk

Verkaufen und sich verkaufen gehört zusammen - auch im Handwerk. "Klappern" gehört nun einmal dazu. Und so trägt auch die Innung mit moderner Öffentlichkeitsarbeit - sprich auch PR (Public Relations) - und mit Gemeinschaftswerbung zu Ansehen und Umsatz ihres Berufes bei. Sie hält Kontakte zu Presse, Funk und Fernsehen, gibt Pressemeldungen heraus und veranstaltet Pressekonferenzen.

 

Im Rahmen der werblichen Aktivitäten der Innung stehen vielerorts auch werbende Vorführungen, die die verschiedenen handwerklichen Lieferungen und Leistungen demonstrieren. Gewerbeausstellungen am Ort oder im Bezirk bieten den richtigen Rahmen, um Vielfalt, Qualität und Leistungsfähigkeit eines Handwerksberufes in der Öffentlichkeit vorzuführen. Oft sind "lebende Werkstätten" eine besondere Attraktion. Schließlich beteiligen sich Innungen auch an Fachmessen und Fachausstellungen. Auf der alljährlichen Internationalen Handwerksmesse in München beispielsweise präsentieren sich neben Gemeinschaftsständen von Landesinnungsverbänden auch zahlreiche Einzelinnungen.

 

Hebung des Ansehens und Förderung des Absatzes durch moderne Öffentlichkeitsarbeit und Werbung - die Innung ist auch hier Berater, Mittler und Helfer des Handwerksmeisters.

 

13. Feste feiern, wie sie fallen

Wo aufgeschlossene Leute zusammen sind, die über den Rand des eigenen Tellers schauen, wird ganz automatisch das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Da ergibt es sich von selbst, dass Ausfahrten, Gruppenreisen oder überfachliche Seminare, auch solche speziell für die mitarbeitenden Ehefrauen, organisiert werden und dass man gelegentlich auch in festlichem Rahmen zusammentrifft.

 

Solche Kontakte zur menschlichen Gemeinschaft braucht jeder, auch wer es sich nicht eingestehen mag. Sich in fachlichen Dingen einig zu wissen mit den Kollegen, mit denen bei allen erdenklichen Anlässen kritischer Informationsaustausch stattfindet, gibt einem für die tägliche Arbeit Ruhe und Sicherheit. Darüber hinaus mit seinen persönlichen Gaben bei geeigneten Anlässen zum Gelingen gemeinsamer Vorhaben beizutragen, verleiht einem Schwung und Lebensfreude, die man nötig hat, um auch Unerfreuliches im Alltagsgeschäft von der erträglichen Seite zu sehen.

 

Zumal wer innerhalb der Innung ein Amt übernimmt, wird spüren, wieviel Idealismus es verlangt, wieviel Bereicherung für die Persönlichkeit es jedoch auch bedeutet.

Info-Flyer

Alle wichtigen Informationen zum Landesinnungsverband und den angeschlossenen Innungen in einem Flyer:

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